Inkassozessionar : OGH 3 Ob 515/95 v.15.6.1995

Eine vor Kokurseröffnung vom späteren Gemeinschuldner erteilte, vom Angewiesenen nicht angenommene Anweisung wird durch Konkurs des Überweisenden unwirksam / Die schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen des Angewiesenen nach Konkurseröffnung richtet sich nach § 3 Abs.2 KO / Der auf Schuld Angewiesene...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.144-150)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine vor Kokurseröffnung vom späteren Gemeinschuldner erteilte, vom Angewiesenen nicht angenommene Anweisung wird durch Konkurs des Überweisenden unwirksam / Die schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen des Angewiesenen nach Konkurseröffnung richtet sich nach § 3 Abs.2 KO / Der auf Schuld Angewiesene ist für seine vor der Konkurseröffnung geleisteten Zahlungen an den Anweisungsempfänger nicht als Anfechtungsgegner legitimiert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog