Telekommunikationsgesetz / Wie nachteilige Entwicklungen für die Unternehmen verhindert werden : Behörde mit effektiven und durchsetzungsfähigen Überwachungs-und Eingriffskomponenten / Schlichtungsstelle im Streit zweier Unternehmen (Teil 5)

Die der Regulierungsbehörde auf unbestimmte Zeit umfassend anvertraute Regulierung des Telekommunikationsmarktes wird insbesondere die Lizenzverteilung, den Netzzugang und die Zusammenschaltung von Netzen, die Auferlegung von Universaldienstleistungspflicht sowie eine besondere Missbrauchsaufsicht u...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft
VerfasserIn: Grossmann, Klaus P.
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384 Telekommunikation
340.134 Gesetzgebung
35 Behörde
351.82 Marktordnung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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