Telekommunikationsgesetz / Wie nachteilige Entwicklungen für die Unternehmen verhindert werden : Behörde mit effektiven und durchsetzungsfähigen Überwachungs-und Eingriffskomponenten / Schlichtungsstelle im Streit zweier Unternehmen (Teil 5)
Die der Regulierungsbehörde auf unbestimmte Zeit umfassend anvertraute Regulierung des Telekommunikationsmarktes wird insbesondere die Lizenzverteilung, den Netzzugang und die Zusammenschaltung von Netzen, die Auferlegung von Universaldienstleistungspflicht sowie eine besondere Missbrauchsaufsicht u...
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Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 384 Telekommunikation
340.134 Gesetzgebung 35 Behörde 351.82 Marktordnung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 384 Telekommunikation | Dokument Nr. A-880561 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |