Bildung von Aussengesellschaften : VfGH G 1279, 1280/95 v.1.3.1996

§ 23 Abs.1 letzter Satz Ärztegesetz / Das Verbot der Bildung von Aussengesellschaften bloss zum Zweck der Errichtung und zum - technischen - Betrieb von Ordinations- und Apparategemeinschaften ist verfassungswidrig; Ärzten muss es möglich sein, als Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr, wie etwa Verkäufe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (49 (1996) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.253 Ärzte: Zusammenarbeit
65.016 Betriebsgründung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 23 Abs.1 letzter Satz Ärztegesetz / Das Verbot der Bildung von Aussengesellschaften bloss zum Zweck der Errichtung und zum - technischen - Betrieb von Ordinations- und Apparategemeinschaften ist verfassungswidrig; Ärzten muss es möglich sein, als Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr, wie etwa Verkäufern von medizinischen Geräten gegenüber, als Gesellschaft aufzutreten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog