Werdegang eines Gruppenpraxengesetzes - was hat sich durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1.März 1996 geändert?
Ambulatorien sind handelskammerzugehörig - ärztliche Gruppenpraxen nach dem Wunsch der Ärztekammer ärztekammerzugehörig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (49 (1996) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.253 Ärzte: Zusammenarbeit
361.1 Gesundheitsfürsorge 351.77 Gesundheitspolitik 061.1:380.15 WK 061.1:614.2 Ärztekammer 615.851 Psychotherapie 614.23 Arzt 61 Medizin 368.42 Krankenversicherung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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