Verschuldensunabhängige Haftung des Händlers für Irreführung : OGH 4 Ob 79/95 v.5.12.1995 - VSÖ-Prüfzeichen
Ein Grosshändler, der Waren vertreibt, die mit einer Prüfplakette versehen sind, macht sich die in der Prüfplakette liegende Angabe, dass die Ware entsprechend geprüft und zugelassen sei, zu eigen.
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Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.7)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerb, unlauterer
347.51 Haftpflicht 381 Handel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Grosshändler, der Waren vertreibt, die mit einer Prüfplakette versehen sind, macht sich die in der Prüfplakette liegende Angabe, dass die Ware entsprechend geprüft und zugelassen sei, zu eigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |