Verschuldensunabhängige Haftung des Händlers für Irreführung : OGH 4 Ob 79/95 v.5.12.1995 - VSÖ-Prüfzeichen

Ein Grosshändler, der Waren vertreibt, die mit einer Prüfplakette versehen sind, macht sich die in der Prüfplakette liegende Angabe, dass die Ware entsprechend geprüft und zugelassen sei, zu eigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerb, unlauterer
347.51 Haftpflicht
381 Handel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Grosshändler, der Waren vertreibt, die mit einer Prüfplakette versehen sind, macht sich die in der Prüfplakette liegende Angabe, dass die Ware entsprechend geprüft und zugelassen sei, zu eigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog