Das Österreichische Familiennamensrecht : Ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Geschlechter - und einen Schritt zurück?

Für bereits bestehende Ehe wurde die Möglichkeit geschaffen, den durch die Heirat verlorenen Namen mittels eines einfachen Antrages, der beim zuständigen Standesamt zu stellen ist, bis spätestens 30.4.2007 wiederzuerlangen / Wer seinen Namen durch die Heirat "verliert", hat das höchstpersö...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Information (3 (1996) Nr.1 S.34-38)
VerfasserIn: Aichhorn, Ulrike
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.189.15 Namensrecht
347.189.14 Namensänderung
347.62 Eherecht
396.2 Frau: Rechtsfragen
340.134 Gesetzgebung
396 Frauenfrage
396.1 Frau: Gleichberechtigung
17.023 Familie
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht Dokument Nr. A-879873 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage