Betriebsräte können Tarifpartei nicht ersetzen : Verbänden gegenüber sind Erwerbstätige frei / Juristentagsgutachten

Betriebsräte können die Tarifparteien und deren Verträge nicht ersetzen, denn sie sind anders als die Tarifparteien Ausfluss staatlichen Zwangs (Betriebsverfassungsgesetz). Tarifverträge und die sie schliessenden Arbeitgeber (-verbände) und Gewerkschaften sind Ausdruck der Vertragsfreiheit und genie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 23.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.15 Betriebsverfassung
340.69 Rechtsgutachten
331.88 Sozialpartner
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivvertrag Dokument Nr. A-879809 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage