Arbeitsverträge, zwischen einer Auslandsvertretung eines Mitgliedstaats der EU und einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats in einem Drittland : EuGH Rs. C-214/94 v.304.1996, Baukhalfa

Artikel 48 Absatz 2 EG-Vertrag und Artikel 7 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr.1612/68 ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der ständig in einem Drittland lebt und aufgrund eines dort geschlossenen und dauernd dort erfüllten Arbeitsvertrags von einem anderen Mitgliedstaat bei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:01.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Artikel 48 Absatz 2 EG-Vertrag und Artikel 7 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr.1612/68 ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der ständig in einem Drittland lebt und aufgrund eines dort geschlossenen und dauernd dort erfüllten Arbeitsvertrags von einem anderen Mitgliedstaat bei dessen Botschaft in diesem Drittland beschäftigt wird, hinsichtlich aller Aspekte des Arbeitsverhältnisses anwendbar, die das Recht des den Betroffenen beschäftigenden Mitgliedstaats regelt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog