Übertarifliche Kosten einer Forderungsanmeldung : OGH 8 Ob S 28-36/95 v.13.7.1995

Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit f IESG sind die Kosten und Barauslagen, die dem Arbeitnehmer im Zuge der Beantragung und der Teilnahme in einem Konkursverfahren (oder einem diesem nach § 1 Abs 1 IESG gleichgestellten Verfahren) entstanden sind nur in der tarifmässigen Höhe zuzüglich Einheitssatz zu honoriere...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4745)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.965 Rechtsanwalt: Honorar
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit f IESG sind die Kosten und Barauslagen, die dem Arbeitnehmer im Zuge der Beantragung und der Teilnahme in einem Konkursverfahren (oder einem diesem nach § 1 Abs 1 IESG gleichgestellten Verfahren) entstanden sind nur in der tarifmässigen Höhe zuzüglich Einheitssatz zu honorieren, ohne dass auf den Umfang der aussergerichtlichen Tätigkeiten (zahlreiche Besprechungen und Telefonate) Rücksicht genommen werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog