Übertarifliche Kosten einer Forderungsanmeldung : OGH 8 Ob S 28-36/95 v.13.7.1995
Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit f IESG sind die Kosten und Barauslagen, die dem Arbeitnehmer im Zuge der Beantragung und der Teilnahme in einem Konkursverfahren (oder einem diesem nach § 1 Abs 1 IESG gleichgestellten Verfahren) entstanden sind nur in der tarifmässigen Höhe zuzüglich Einheitssatz zu honoriere...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4745)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.965 Rechtsanwalt: Honorar 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit f IESG sind die Kosten und Barauslagen, die dem Arbeitnehmer im Zuge der Beantragung und der Teilnahme in einem Konkursverfahren (oder einem diesem nach § 1 Abs 1 IESG gleichgestellten Verfahren) entstanden sind nur in der tarifmässigen Höhe zuzüglich Einheitssatz zu honorieren, ohne dass auf den Umfang der aussergerichtlichen Tätigkeiten (zahlreiche Besprechungen und Telefonate) Rücksicht genommen werden kann. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |