Bestimmung des Geltungsbereichs der Richtlinie 90/531/EWG betreffend die Auftragsvergabe im Telekommunikationssektor : Entschädigungspflicht bei fehlerhafter Umsetzung? EuGH Rs. C-392/93 v.26.3.1996

Ein Mitgliedstaat, der bei der Umsetzung der Richtlinie 90/531 in sein innerstaatliches Recht selbst bestimmt hat, welche Dienste eines Auftraggebers nach Artikel 8 von der Geltung der Richtlinie ausgenommen sind, ist aufgrund des Gemeinschaftsrechts nicht verpflichtet, diesem Auftraggeber den ihm d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (7 (1996) Nr.5 S.175-178)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712 Auftrag, öffentlicher
384 Telekommunikation
340.132 Rechtsangleichung
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Mitgliedstaat, der bei der Umsetzung der Richtlinie 90/531 in sein innerstaatliches Recht selbst bestimmt hat, welche Dienste eines Auftraggebers nach Artikel 8 von der Geltung der Richtlinie ausgenommen sind, ist aufgrund des Gemeinschaftsrechts nicht verpflichtet, diesem Auftraggeber den ihm durch diesen Fehler entstandenen Schaden zu ersetzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog