Disziplinarordnung ÖBB: Unverzüglichkeit der Entlassung : OGH 8 Ob A 299/95 v.18.1.1996
Wegen der massiven Möglichkeit des Dienstgebers zur Einflussnahme auf den Gang des Verfahrens und die Gestion des Disziplinaranwalts sind Erklärungen des Disziplinaranwalts dem Dienstgeber zuzurechnen. Die Disziplinarkammer ist daher an Erklärungen des Disziplinaranwalts als Höchstausmass der von ih...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel
656.2 ÖBB 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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