Verweigerung angeordneter Überstunden : OGH 9 Ob A 191/95 v.22.11.1995

Besteht keine Verpflichtung zu Überstundenleistung, weil der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Entlassung seine "regelmässigen Überstunden" bereits erbracht hat und weitere jedenfalls nicht vereinbart waren, und wird der Arbeitnehmer erst nach Erbringung einer Überstunde bei Arbeitsschluss mi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.116 Arbeitsvertrag
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Besteht keine Verpflichtung zu Überstundenleistung, weil der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Entlassung seine "regelmässigen Überstunden" bereits erbracht hat und weitere jedenfalls nicht vereinbart waren, und wird der Arbeitnehmer erst nach Erbringung einer Überstunde bei Arbeitsschluss mit der einseitigen Anordnung konfrontiert, weiter Überstunden zu leisten, ist der Arbeitgeber somit nicht zur einseitigen Anordnung von Überstunden berechtigt und erübrigt sich eine Interessenabwägung im Sinne des Par.6 Abs.2 AZG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog