Altersversorgung : EuGH Rs. C-308/93 v.30.4.1996 / Änderung der Rechtsprechung zur Unterscheidung zwischen eigenen und abgeleiteten Rechten
Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 vom 2.Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung sind dahin auszulegen, dass sich der hinterbliebene Ehegatte eines Wanderarbeitnehmers auf sie für die Festsetzung des Beitragssatzes für...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.5 S.83-86)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 vom 2.Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung sind dahin auszulegen, dass sich der hinterbliebene Ehegatte eines Wanderarbeitnehmers auf sie für die Festsetzung des Beitragssatzes für eine Zeit freiwilliger Versicherung berufen kann, die nach dem Altersversorgungssystem des Mitgliedstaats zurückgelegt wurde, in dessen Gebiet der Arbeitnehmer beschäftigt war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |