Altersversorgung : EuGH Rs. C-308/93 v.30.4.1996 / Änderung der Rechtsprechung zur Unterscheidung zwischen eigenen und abgeleiteten Rechten

Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 vom 2.Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung sind dahin auszulegen, dass sich der hinterbliebene Ehegatte eines Wanderarbeitnehmers auf sie für die Festsetzung des Beitragssatzes für...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.5 S.83-86)
Ort / Verlag / Datum:01.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 vom 2.Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung sind dahin auszulegen, dass sich der hinterbliebene Ehegatte eines Wanderarbeitnehmers auf sie für die Festsetzung des Beitragssatzes für eine Zeit freiwilliger Versicherung berufen kann, die nach dem Altersversorgungssystem des Mitgliedstaats zurückgelegt wurde, in dessen Gebiet der Arbeitnehmer beschäftigt war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog