Anonyme Wertpapierkonten : OGH 1 Ob 622 bis 624/94 v.27.2.1995
Als im Verlaufe von Kursverlusten Debetsalden anwuchsen, die nicht durch Nachschussleistung abgedeckt wurden, verlangte die Bank vom Makler die Bekanntgabe der Name der Depotinhaber. Dieser verweigerte die Angabe jedoch. Im Verlaufe eines Prozesses hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ei...
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Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (Nr.19)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
336.763 Wertpapier 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Als im Verlaufe von Kursverlusten Debetsalden anwuchsen, die nicht durch Nachschussleistung abgedeckt wurden, verlangte die Bank vom Makler die Bekanntgabe der Name der Depotinhaber. Dieser verweigerte die Angabe jedoch. Im Verlaufe eines Prozesses hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob eine Verpflichtung bestehe, die Namen der Kunden offenzulegen. Der OGH hat dies verneint. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |