Geschnetzeltes mit Reis in der Handtasche : Kantinenessen mitzunehmen ist kein Entlassungsgrund. Und Golatschen?

Eine Verkäuferin in einer Bäckerei hatte sechs frische Mehlspeisen schon am Vormittag in der Garderobe versteckt, um sie nach Geschäftsschluss mitzunehmen - "planmässiges Vorgehen".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Peyerl, Ricardo
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.835 Werksküche
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-876331 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage