Die Kompetenzen des Bundes zur Regelung des Eisenbahnwesens

Wesentliches Ergebnis der nachstehenden Untersuchung ist, dass die Festlegung von Eisenbahnanlagen (die Regelung des Baues von Eisenbahnen) in die ausschliessliche Kompetenz des Bundes fällt (Art.10 Abs.1 Z.9 B-VG). Dem Landesgesetzgeber ist es demnach verwehrt, die Errichtung von Eisenbahnanlagen n...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Juristen-Zeitung (51 (1996) Nr.8 S.292-297)
VerfasserIn: Mayer, Heinz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.1 Eisenbahnbau
351.81 Verkehrsrecht
711.62 Bauordnung
342.55 Bundesland: Kompetenzen
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wesentliches Ergebnis der nachstehenden Untersuchung ist, dass die Festlegung von Eisenbahnanlagen (die Regelung des Baues von Eisenbahnen) in die ausschliessliche Kompetenz des Bundes fällt (Art.10 Abs.1 Z.9 B-VG). Dem Landesgesetzgeber ist es demnach verwehrt, die Errichtung von Eisenbahnanlagen naturschutzrechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Regelungen zu unterwerfen / Nicht untersagt ist es ihm indes - im Hinblick auf die vom VfGH entwickelte gegenseitige "Rüscksichtnahmepflicht" von Bund und Ländern -, "begleitende" Regelungen zu erlassen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog