Kündigungsanfechtung wegen angegriffener Gesundheit : OGH 9 Ob A 199/95 v.31.1.1996

Dass ein Arbeitnehmer seit der Kündigung krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, steht nicht in sachlichem Zusammenhang mit der Kündigung, wenn diese Interessenbeeinbträchtigung zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung im Rahmen einer rational nachvollziehbaren Prognose nicht vorhersehbar war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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