Abfertigungsanspruch nach Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 194/95 v.31.1.1996

Erst durch die Kündigung wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt und wäre er verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine seiner Gesundheit nicht abträgliche Verwendung noch in der Kündigungsfrist anzubieten, ohne dass der Arbeitnehmer von sich aus einen anderen Arbeitsplatz verlangen muss. Erfolgt seitens...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erst durch die Kündigung wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt und wäre er verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine seiner Gesundheit nicht abträgliche Verwendung noch in der Kündigungsfrist anzubieten, ohne dass der Arbeitnehmer von sich aus einen anderen Arbeitsplatz verlangen muss. Erfolgt seitens des Arbeitgebers kein Anbot, erübrigt sich die theoretische Erörterung, ob der Arbeitnehmer ihm allenfalls angebotene Ersatzarbeiten angenommen hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog