Abfertigungsanspruch nach Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 194/95 v.31.1.1996
Erst durch die Kündigung wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt und wäre er verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine seiner Gesundheit nicht abträgliche Verwendung noch in der Kündigungsfrist anzubieten, ohne dass der Arbeitnehmer von sich aus einen anderen Arbeitsplatz verlangen muss. Erfolgt seitens...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit 351.77 Gesundheitsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erst durch die Kündigung wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt und wäre er verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine seiner Gesundheit nicht abträgliche Verwendung noch in der Kündigungsfrist anzubieten, ohne dass der Arbeitnehmer von sich aus einen anderen Arbeitsplatz verlangen muss. Erfolgt seitens des Arbeitgebers kein Anbot, erübrigt sich die theoretische Erörterung, ob der Arbeitnehmer ihm allenfalls angebotene Ersatzarbeiten angenommen hätte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |