Bargeldlose Lohnzahlung : OGH 8 Ob A 281/95 v.28.3.1996 in Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 166/94 v.3.3.1995
Hat der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine zulässige einzelvertragliche Vereinbarung über bargeldlose Lohnüberweisung getroffen, sind beide Teile daran gebunden und können hievon nicht einseitig ohne wichtigen Grund abgehen. Aus wichtigem Grund, der z.B. in einem nicht vorhersehbaren überpropo...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.321.1 Gehaltsauszahlung, bargeldlose
331.116 Arbeitsvertrag 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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