Bargeldlose Lohnzahlung : OGH 8 Ob A 281/95 v.28.3.1996 in Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 166/94 v.3.3.1995

Hat der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine zulässige einzelvertragliche Vereinbarung über bargeldlose Lohnüberweisung getroffen, sind beide Teile daran gebunden und können hievon nicht einseitig ohne wichtigen Grund abgehen. Aus wichtigem Grund, der z.B. in einem nicht vorhersehbaren überpropo...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.321.1 Gehaltsauszahlung, bargeldlose
331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.321.1 Gehaltsauszahlung, bargeldlose Dokument Nr. A-875752 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage