EU-Recht kein Massstab der Gesetzesprüfung durch den VfGH?
Holzinger, nunmehr Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), folgt dabei streng dem Wortlaut der Verfassung und meint, die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Verordnung oder eines Gesetzes könne nicht unter die Begriffe "Gesetzwidrigkeit" bzw. "Verfassungswidrigkeit" der Art...
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Holzinger, Gerhart
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Klassifikation: | 342.4 Bundesverfassung
340.148 Recht, nationales 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 340.113 Rechtsordnung |
Region: | Österreich
EU |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Holzinger, nunmehr Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), folgt dabei streng dem Wortlaut der Verfassung und meint, die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Verordnung oder eines Gesetzes könne nicht unter die Begriffe "Gesetzwidrigkeit" bzw. "Verfassungswidrigkeit" der Artikel 139 und 140 B-VG subsumiert werden. Der Verfassungsgesetzgeber habe den Beitrittsvertrag und das Gemeinschaftsrecht eben gerade nicht rangmässig in den Stufenbau einordnen wollen, so Holzinger. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |