Werbesteuern: ORF soll 227 Millionen nachzahlen

Zwar gilt weiter der Ausstrahlungsort der Werbung als Kriterium für die örtliche Steuerbelastung, für den Notfall führte man freilich auch jenes des Unternehmenssitzes ein. Den ganzen ORF nach St.Pölten zu verlegen wäre schliesslich doch etwas schwierig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 ORF
659.1 Werbung
336.2 Steuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zwar gilt weiter der Ausstrahlungsort der Werbung als Kriterium für die örtliche Steuerbelastung, für den Notfall führte man freilich auch jenes des Unternehmenssitzes ein. Den ganzen ORF nach St.Pölten zu verlegen wäre schliesslich doch etwas schwierig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog