Unerlaubter Urlaub

In manchen Fällen darf der/die Beschäftigte zu Hause bleiben, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbart zu haben: Es ging um Pflegefreistellung und das Oberste Gericht entschied.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die neue Wirtschaft und ihr Betrieb (Nr.2)
VerfasserIn: Himmer, Stefanie
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.817.4 Pflegeurlaub
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:In manchen Fällen darf der/die Beschäftigte zu Hause bleiben, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbart zu haben: Es ging um Pflegefreistellung und das Oberste Gericht entschied.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog