Unerlaubter Urlaub
In manchen Fällen darf der/die Beschäftigte zu Hause bleiben, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbart zu haben: Es ging um Pflegefreistellung und das Oberste Gericht entschied.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die neue Wirtschaft und ihr Betrieb (Nr.2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.817.4 Pflegeurlaub 331.817(094.5) Urlaubsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In manchen Fällen darf der/die Beschäftigte zu Hause bleiben, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbart zu haben: Es ging um Pflegefreistellung und das Oberste Gericht entschied. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |