"Kontenöffnung jederzeit möglich" : Anonyme Anzeige genügt

"Wird die Anonymität der Sparbücher eingeschränkt, wie es die EU verlangt, so muss nach Experten-Ansicht im Gegenzug dass Bankgeheimnis in Österreich verschärft werden".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Gaigg, Hermann
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
347.7 Wirtschaftsrecht
343.123 Strafanzeige
336.71 Bank
336.07 Finanzverwaltung
347.965 Rechtsanwalt
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.719 Bankgeheimnis Dokument Nr. A-874284 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage