Das sogenannte Allgemeininteresse im Binnenmarkt der Versicherung
Nach Art 28 der Dritten Richtlinien kann ein Mitgliedstaat den Abschluss von solchen Versicherungsverträgen dann untersagen, wenn de Vertrag im Widerspruch zu den "im Allgemeininteresse geltenden Rechtsvorschriften steht". Was unter diesem Allgemeininteresse zu verstehen ist weitgehend unk...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Versicherungs Rundschau ((1996) Nr.3 S.43-50)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368 Versicherung
368.02 Versicherungsrecht 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 340.148 Recht, nationales 368.022 Versicherungsvertrag |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach Art 28 der Dritten Richtlinien kann ein Mitgliedstaat den Abschluss von solchen Versicherungsverträgen dann untersagen, wenn de Vertrag im Widerspruch zu den "im Allgemeininteresse geltenden Rechtsvorschriften steht". Was unter diesem Allgemeininteresse zu verstehen ist weitgehend unklar. Die damit verbundenen Unsicherheiten und Fragen bedrohen die tatsächliche Vollendung des Binnenmarktes der Versicherungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |