Krankfeiern muss bewiesen werden : Arbeitgeber darf nur dann bei Krankmeldung den Lohn kürzen

Der Fall war nach 1992 bereits zum zweitenmal von deutschen Gerichten beim EuGH vorgelegt worden. Für die Überprüfung von aus dem Ausland geschickten Arztattesten liegt nach einem Rechtsgutachten des Generalanwaltes beim Euro-Gerichtshof bisher nur in Deutschland eine ausreichende Gesetzgebung vor....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
368.42 Krankenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
341.176 EUGH
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Fall war nach 1992 bereits zum zweitenmal von deutschen Gerichten beim EuGH vorgelegt worden. Für die Überprüfung von aus dem Ausland geschickten Arztattesten liegt nach einem Rechtsgutachten des Generalanwaltes beim Euro-Gerichtshof bisher nur in Deutschland eine ausreichende Gesetzgebung vor. In den anderen EU-Ländern, also auch in Italien, gebe es diese Grundlage nicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog