Abfertigungsanspruch bei Vaterschaftsaustritt : OGH 9 Ob A 197/95 v.17.1.1996

Dem Arbeitnehmer, der seinen Austritt bereits vor Beginn des Karenzurlaubs erklärt, wäre nur dann ein Abfertigungsanspruch nach § 23a Abs.4 AngG zuzubilligen, wenn er das Dienstverhältnis in der Absicht aufgegeben hätte, das Kind überwiegend zu betreuen. Hat der Arbeitnehmer aber in erster Linie sei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
3-055.52 Vater
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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