Beginn des Kündigungsschutzes gem MSchG : OGH 9 Ob A 23/95 v.12.April 1995

Der Kündigungsschutz gem § 10 Abs 1 MSchG kommt nur zum Tragen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft tatsächlich schon eingetreten ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Befruchtung des Eies, nicht erst der der Einnistung des Keims in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.2)
VerfasserIn: Bernat, Erwin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
618.2 Schwangerschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Kündigungsschutz gem § 10 Abs 1 MSchG kommt nur zum Tragen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft tatsächlich schon eingetreten ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Befruchtung des Eies, nicht erst der der Einnistung des Keims in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog