Beginn des Kündigungsschutzes gem MSchG : OGH 9 Ob A 23/95 v.12.April 1995
Der Kündigungsschutz gem § 10 Abs 1 MSchG kommt nur zum Tragen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft tatsächlich schon eingetreten ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Befruchtung des Eies, nicht erst der der Einnistung des Keims in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz 618.2 Schwangerschaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Kündigungsschutz gem § 10 Abs 1 MSchG kommt nur zum Tragen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft tatsächlich schon eingetreten ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Befruchtung des Eies, nicht erst der der Einnistung des Keims in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |