Karenzierungsvereinbarung : OGH 9 Ob A 139/95 v.25.10.1995
ABGB § 863 / Die Erklärung des Arbeitgebers, dass die Arbeit nun witterungsbedingt beendet werde, die Arbeiter "stempeln gehen", im Februar wieder kommen und mit der Arbeit beginnen sollen, ist als Karenzierungsvereinbarung zu werten, die das Dienstverhältnis nicht unterbricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4737)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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