Karenzierungsvereinbarung : OGH 9 Ob A 139/95 v.25.10.1995

ABGB § 863 / Die Erklärung des Arbeitgebers, dass die Arbeit nun witterungsbedingt beendet werde, die Arbeiter "stempeln gehen", im Februar wieder kommen und mit der Arbeit beginnen sollen, ist als Karenzierungsvereinbarung zu werten, die das Dienstverhältnis nicht unterbricht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4737)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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