Karenzierungsvereinbarung : OGH 9 Ob A 139/95 v.25.10.1995
ABGB § 863 / Die Erklärung des Arbeitgebers, dass die Arbeit nun witterungsbedingt beendet werde, die Arbeiter "stempeln gehen", im Februar wieder kommen und mit der Arbeit beginnen sollen, ist als Karenzierungsvereinbarung zu werten, die das Dienstverhältnis nicht unterbricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4737)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub | Dokument Nr. A-871677 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |