Definition des Betriebsübergangs in der RL 77/187/EWG aus Kommissionssicht

Kommissionsvorschlag zur Neufassung der BetriebsübergangsRl dahingehend abgeändert, dass es bei der bisherigen Regelung zur Definition des Betriebsübergangs nach Art.1 Abs.1 der RL 77/187/EWG verbleibt. Wie die Kommission art.1 Abs.1 der RL 77/187/EWG versteht, wird in dem im sozialpolitischen Aktio...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:01.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
341.176 Kommission_der_EU
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kommissionsvorschlag zur Neufassung der BetriebsübergangsRl dahingehend abgeändert, dass es bei der bisherigen Regelung zur Definition des Betriebsübergangs nach Art.1 Abs.1 der RL 77/187/EWG verbleibt. Wie die Kommission art.1 Abs.1 der RL 77/187/EWG versteht, wird in dem im sozialpolitischen Aktionsprogramm der Kommission angekündigten Memorandum über die Wahrung der Ansprüche von Arbeitnehmern beim Übergang von Unternehmen, welches voraussichtliche im April 1996 verabschiedet wird, zum Ausdruck kommen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog