Zum Verordnungscharakter der von Wirtschaftskammern beschlossenen Verhaltensregeln : Eine Replik

Oppitz / Stillfried haben am Beispiel des "Standard-Compliance-Code Zweifel an meiner These, von WK-Organisationen beschlossene, ihre Mitglieder betreffende Verhaltensregeln hätten Verordnungscharakter, geäussert. Das überrascht an sich nicht. Schon eher überraschen aber einige ins Treffen gefü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.119-122)
VerfasserIn: Filzmoser, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:380.15 WK
342.25 Selbstverwaltung
340.113 Rechtsordnung
174 Berufsethik
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Oppitz / Stillfried haben am Beispiel des "Standard-Compliance-Code Zweifel an meiner These, von WK-Organisationen beschlossene, ihre Mitglieder betreffende Verhaltensregeln hätten Verordnungscharakter, geäussert. Das überrascht an sich nicht. Schon eher überraschen aber einige ins Treffen geführte Argumente, zumal gerade Stillfried im Anschluss an G.Winkler vehement für eine Aufweichung des im Artikel 18 B-VG verankerten Legalitätsprinzips im Zusammenhang mit dem autonomen Satzungsrecht der Kammern eintritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog