Zum Verordnungscharakter der von Wirtschaftskammern beschlossenen Verhaltensregeln : Eine Replik
Oppitz / Stillfried haben am Beispiel des "Standard-Compliance-Code Zweifel an meiner These, von WK-Organisationen beschlossene, ihre Mitglieder betreffende Verhaltensregeln hätten Verordnungscharakter, geäussert. Das überrascht an sich nicht. Schon eher überraschen aber einige ins Treffen gefü...
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Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.119-122)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:380.15 WK
342.25 Selbstverwaltung 340.113 Rechtsordnung 174 Berufsethik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Oppitz / Stillfried haben am Beispiel des "Standard-Compliance-Code Zweifel an meiner These, von WK-Organisationen beschlossene, ihre Mitglieder betreffende Verhaltensregeln hätten Verordnungscharakter, geäussert. Das überrascht an sich nicht. Schon eher überraschen aber einige ins Treffen geführte Argumente, zumal gerade Stillfried im Anschluss an G.Winkler vehement für eine Aufweichung des im Artikel 18 B-VG verankerten Legalitätsprinzips im Zusammenhang mit dem autonomen Satzungsrecht der Kammern eintritt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |