Timesharing und internationale Zuständigkeit am Belegenheitsort

Die Klägerin betreibt in Spanien eine Clubanlage und vermietet Nutzungsrechte an dieser Anlage im Wege des sog. Timesharing. Die Beklagten, ein deutsches Ehepaar, unterzeichneten in Spanien eine Erwerbsverpflichtung für ein Wohnrecht in der Clubanlage. Da die Beklagten nachfolgend keine Zahlungen le...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (7 (1996) Nr.6 S.177-192)
VerfasserIn: Mankowski, Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.5 Ferienwohnung
347.439 Vertragsauflösung
347.4 Vertragsrecht
347.453 Mietvertrag
347.451 Kaufvertrag
347.98 Gericht: Zuständigkeit
341.9 Privatrecht, internationales
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Spanien
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klägerin betreibt in Spanien eine Clubanlage und vermietet Nutzungsrechte an dieser Anlage im Wege des sog. Timesharing. Die Beklagten, ein deutsches Ehepaar, unterzeichneten in Spanien eine Erwerbsverpflichtung für ein Wohnrecht in der Clubanlage. Da die Beklagten nachfolgend keine Zahlungen leisteten, erhob die Klägerin die vorliegende Klage. Das LG hat die Klage als unzulässig abgewiesen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog