Anrechnung von Sparbuchzinsen bei der Ausgleichszulage : BMAS 21.891/20-2/96 v.12.3.1996

Das Ausgleichszulagenrecht kennt bei der Anrechnung von Einkünften keine Bagatellgrenzen. Da es sich bei den Zinsen im Sinne des im Abgabenrechts geltenden Nominalwertprinzips um Früchte des Kapitals und nicht um den Ausgleich der Wertminderung der Kapitalanlage handelt, scheint auch eine Differenzi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
339.233 Einkommen
336.722 Spareinlage
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Ausgleichszulagenrecht kennt bei der Anrechnung von Einkünften keine Bagatellgrenzen. Da es sich bei den Zinsen im Sinne des im Abgabenrechts geltenden Nominalwertprinzips um Früchte des Kapitals und nicht um den Ausgleich der Wertminderung der Kapitalanlage handelt, scheint auch eine Differenzierung zwischen den Früchten aus Kapitalvermögen und jenen aus einem anderen Vermögensstamm nicht gerechtfertigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog