Anrechnung von Sparbuchzinsen bei der Ausgleichszulage : BMAS 21.891/20-2/96 v.12.3.1996
Das Ausgleichszulagenrecht kennt bei der Anrechnung von Einkünften keine Bagatellgrenzen. Da es sich bei den Zinsen im Sinne des im Abgabenrechts geltenden Nominalwertprinzips um Früchte des Kapitals und nicht um den Ausgleich der Wertminderung der Kapitalanlage handelt, scheint auch eine Differenzi...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Ausgleichszulage
339.233 Einkommen 336.722 Spareinlage |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Ausgleichszulagenrecht kennt bei der Anrechnung von Einkünften keine Bagatellgrenzen. Da es sich bei den Zinsen im Sinne des im Abgabenrechts geltenden Nominalwertprinzips um Früchte des Kapitals und nicht um den Ausgleich der Wertminderung der Kapitalanlage handelt, scheint auch eine Differenzierung zwischen den Früchten aus Kapitalvermögen und jenen aus einem anderen Vermögensstamm nicht gerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |