Nichtantritt des Dienstes bei offenem Ersatzruheanspruch : OGH 8 Ob A 292/95 v.14.9.1995

(GewO Par.82 lit.f, ARG Par.6) / Die Arbeitsverweigerung an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer besonders dringend benötigt wurde, weshalb ein Ansuchen um Freizeit zur Regelung einer Visumsangelegenheit vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, ist auch dann ein Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer über ei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung
331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-870239 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage