Nichtantritt des Dienstes bei offenem Ersatzruheanspruch : OGH 8 Ob A 292/95 v.14.9.1995

(GewO Par.82 lit.f, ARG Par.6) / Die Arbeitsverweigerung an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer besonders dringend benötigt wurde, weshalb ein Ansuchen um Freizeit zur Regelung einer Visumsangelegenheit vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, ist auch dann ein Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer über ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung
331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(GewO Par.82 lit.f, ARG Par.6) / Die Arbeitsverweigerung an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer besonders dringend benötigt wurde, weshalb ein Ansuchen um Freizeit zur Regelung einer Visumsangelegenheit vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, ist auch dann ein Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer über einen offenen Ersatzruheanspruch verfügt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog