Nichtantritt des Dienstes bei offenem Ersatzruheanspruch : OGH 8 Ob A 292/95 v.14.9.1995
(GewO Par.82 lit.f, ARG Par.6) / Die Arbeitsverweigerung an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer besonders dringend benötigt wurde, weshalb ein Ansuchen um Freizeit zur Regelung einer Visumsangelegenheit vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, ist auch dann ein Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer über ei...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung 331.817 Dienstverhinderung 331.13 Entlassung: Arbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (GewO Par.82 lit.f, ARG Par.6) / Die Arbeitsverweigerung an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer besonders dringend benötigt wurde, weshalb ein Ansuchen um Freizeit zur Regelung einer Visumsangelegenheit vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, ist auch dann ein Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer über einen offenen Ersatzruheanspruch verfügt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |