§ 918, § 921, § 1118 ABGB : OGH 10 Ob 527, 1555/94 v.14.3.1995

Ist der Leasinggeber nach dem Vertrag zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn auch nur einer von mehreren Leasingnehmern im Zahlungsrückstand ist und diesen trotz Androhung der Vertragsauflösung und Nachfristsetzung nicht aufholt, so bedarf es nicht der Mahnung jedes einzelnen Solidarschul...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.9 S.720-722)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
629.113 Kraftfahrzeug
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Leasinggeber nach dem Vertrag zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn auch nur einer von mehreren Leasingnehmern im Zahlungsrückstand ist und diesen trotz Androhung der Vertragsauflösung und Nachfristsetzung nicht aufholt, so bedarf es nicht der Mahnung jedes einzelnen Solidarschuldners.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog