Bemerkungen zur "Mars"-Entscheidung des EuGH

Das Wettbewerbsrecht des Einfuhrstaates wird keinesfalls durch dasjenige des Ausfuhrstaates ersetzt. Dies zeigt Egr.19 der "Mars"-Entscheidung, in dem der EuGH ausführt: "...dass die Mitgliedstaaten (Anm: sprich Einfuhrstaaten) ggfs. durch geeignete Massnahmen auf eindeutig nachgewies...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR ((1996) Nr.2 S.98-102)
VerfasserIn: Meyer, Alfred Hagen
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382.5 Importbeschränkung
659.1 Werbung
347.45 Konsumentenschutz
658.881 Rabatt
64.032 Verbraucherverhalten
Region:EU
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Wettbewerbsrecht des Einfuhrstaates wird keinesfalls durch dasjenige des Ausfuhrstaates ersetzt. Dies zeigt Egr.19 der "Mars"-Entscheidung, in dem der EuGH ausführt: "...dass die Mitgliedstaaten (Anm: sprich Einfuhrstaaten) ggfs. durch geeignete Massnahmen auf eindeutig nachgewiesene Vorgänge reagieren können, die eine Irreführung der Verbraucher zur Folge haben" / Wenn aber ein Erzeugnis mit einer bestimmten Etikettierung oder Aufmachung in einem anderen Mitgliedstaat in der EU rechtmässig in Verkehr ist, müssen jedoch gewichtige Gründe angeführt werden, um die Einfuhr in die Bundesrepublik mit dieser Aufmachung zu verbieten oder einzuschränken; der blosse Hinweis auf die mögliche Täuschung einer zwar nicht unbeachtlichen, aber doch geringen Anzahl der angesprochenen Verbraucher genügt hierfür nicht. Hier gilt der Grundsatz, dass das "einzelstaatliche Recht eines Mitgliedstaates nicht dazu dienen darf, die Verbrauchergewohnheiten zu zementieren".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog