Branchenbedingte Differenzierung zwischen Arbeitnehmern durch Kollektivvertrag : VwGH 94/08/0236 v.17.10.1995

Führen Besonderheiten des Aussendienstes von Versicherungen, bei denen eine sehr hohe Fluktuation der Arbeitnehmer - überwiegend in Form der Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse - Arbeitgebern der Versicherungsbranche beachtliche Kosten verursacht, dazu, dass im überwältigenden Regelfall...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Führen Besonderheiten des Aussendienstes von Versicherungen, bei denen eine sehr hohe Fluktuation der Arbeitnehmer - überwiegend in Form der Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse - Arbeitgebern der Versicherungsbranche beachtliche Kosten verursacht, dazu, dass im überwältigenden Regelfall Dienstverhältnisse zunächst nur befristet abgeschlossen werden, und beträgt der Entgeltverlust eines befristet aufgenommenen Angestellten maximal (weil abhängig vom Gesamteinkommen) S 5750,-, scheint es nicht unsachlich zu sein, wenn die Kollektivvertragsparteien bei Festlegung des Sonderzahlungsanspruchs im ersten Halbjahr der Beschäftigung zwischen den Gruppen der branchenfremden Arbeitnehmer mit einem befristeten Angestellten, die ohne Probezeit aufgenommen werden, in der in § 3 Abs.7 KV für Angestellte der Versicherungsunternehmen, Aussendienst, geregelten Art differenzieren.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog