Spesenersatzanspruch für Bestechungsgelder im Ausland : OGH 8 Ob A 320/94 v.16.3.1995

(ABGB § 879) / Der Spesenersatz für Bestechungsgelder an ausländische Zollbeamte, die ein Fernfahrer für seinen Arbeitgeber ausgelegt hat und deren Zahlung mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, kann nicht wegen Sittenwidrigkeit der Vereinbarung vom Arbeitgeber abgelehnt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.238 Spesen
343.352 Bestechung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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