Entrüstung über Chefarztsystem : Ärztevertreter sprechen von "Quälerei für Ärzte und Patienten"

Die Wiener Gebietskrankenkasse hat mit 1.Jänner 1996 bei physikalischen Behandlungen die Chefarztpflicht einseitig eingeführt. Das bedeutet, dass nun in etwa 90 Prozent aller Kassenpatienten von Fachärzten für Physikalische Medizin und anderen Vertragsinstitutionen erst eine Bewilligung beim Chefarz...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Arzt ((1996) Nr.2 S.21-23)
VerfasserIn: Petutschnig, Hans-Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614 Gesundheitswesen
351.77 Gesundheitspolitik
657.47 Kosten
658.14 Finanzierung
614.23 Arzt
362.11 Krankenhaus
368.42 Krankenversicherung (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Wiener Gebietskrankenkasse hat mit 1.Jänner 1996 bei physikalischen Behandlungen die Chefarztpflicht einseitig eingeführt. Das bedeutet, dass nun in etwa 90 Prozent aller Kassenpatienten von Fachärzten für Physikalische Medizin und anderen Vertragsinstitutionen erst eine Bewilligung beim Chefarzt der Wiener Gebietskrankenkasse einholen müssen, um eine entsprechende Behandlung durchführen lassen zu können. Diese neu eingeführte Chefarztpflicht spricht dem Schlagwort vom mündigen Patienten Hohn und missachtet das Recht des Patienten auf die notwendige Krankenbehandlung. Die Rechtsabteilung der Ärztekammer für Wien bereitet bereits rechtliche Schritte vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog