Arbeitnehmereigenschaft von Vereinsmitgliedern (hier: Rote-Kreuz-Schwestern)? : BAG 5 AZB 9/93 v.6.7.1995

Rote-Kreuz-Schwestern sind weder Arbeitnehmer der Schwesternschaft noch arbeitnehmerähnliche Personen i.S. von § 5 Abs.1 ArbGG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (48 (1995) Nr.51/52)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
061.2 Verein
331.116 Arbeitsvertrag
362.191 Rotes_Kreuz
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverhältnis Dokument Nr. A-867367 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage