Pflegeperson : BO 86, BKZ 8615 / Tätigkeitsbereiche und -merkmale / Somatische und mentale Voraussetzungen, gesundheitliche Bedenken

Pflegepersonen nach dem PflegeVG (§ 19 SGB XI) sind Personen, die nicht erwerbsmässig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen / Pflegefachkräfte / Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) / Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) / 75...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (31 (1996) Nr.1 S.21-24)
VerfasserIn: Zahn, Karl
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.7 Beruf
377 Berufsausbildung
331.82 Arbeitsbedingungen
649.8 Hauskrankenpflege
368.42 Pflegeversicherung (SV)
362.2/.4 Behindertenfürsorge
396.5 Frauenarbeit
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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