Niederlassungsort der Akkreditivbank : OGH 1 Ob 554/94 v.22.6.1994

Das Akkreditivverhältnis ist auch dann nach dem Recht am Niederlassungsort der Akkreditivbank zu beurteilen, wenn diese sich einer Abwicklungsbank bedient. Österreichische Gerichte sind dann zuständig, wenn die den Gegenstand des Sicherungsantrages bildende Forderung sich gegen einen inländischen Dr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.1 S.64-69)
VerfasserIn: Avancini, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.766 Zahlungsverkehr, internationaler
347.98 Gericht: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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