Niederlassungsort der Akkreditivbank : OGH 1 Ob 554/94 v.22.6.1994
Das Akkreditivverhältnis ist auch dann nach dem Recht am Niederlassungsort der Akkreditivbank zu beurteilen, wenn diese sich einer Abwicklungsbank bedient. Österreichische Gerichte sind dann zuständig, wenn die den Gegenstand des Sicherungsantrages bildende Forderung sich gegen einen inländischen Dr...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (44 (1996) Nr.1 S.64-69)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.766 Zahlungsverkehr, internationaler
347.98 Gericht: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.766 Zahlungsverkehr, internationaler | Dokument Nr. A-866350 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |