Produktverantwortung : Grundsätze und zulässige Reichweite

Die Stoffmenge, die zukünftig dem Abfallrecht unterfällt, wird sich vermutlich über die Neudefinition des Abfallbegriffs mehr als verdoppeln, teilweise wird sogar eine Verfünffachung der Mengen erwartet. Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen, die der Gesetzgeber den Abfallbesitzern vorrangig abverl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verkehr und Umwelt (16 (1996) Nr.2 S.41-50)
VerfasserIn: Beckmann, Martin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
628.49 Müllverwertung
628.44 Müllvermeidung
340.134 Gesetzgebung
657.471.122 Sozialbilanz
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Stoffmenge, die zukünftig dem Abfallrecht unterfällt, wird sich vermutlich über die Neudefinition des Abfallbegriffs mehr als verdoppeln, teilweise wird sogar eine Verfünffachung der Mengen erwartet. Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen, die der Gesetzgeber den Abfallbesitzern vorrangig abverlangt, sind insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten / Als Kern der neuen Kreislaufwirtschaft gilt die erstmalig gesetzlich geregelte Produktverantwortung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog