Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse : Anmerkung zu OGH 5 Ob 554/94 v.29.8.1995

Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses werden Kriterien gefordert, die in der typischen Konfliktsituation nicht gegeben sind. Das führt, wie im folgenden näher darzulegen ist, zu Rechtsschutzdefiziten, für die kein vernünftiger Grund geltend gemacht werden kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (10 (1996) Nr.1 S.13-15)
VerfasserIn: Harrer, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.4 Aufsichtsrat
347.72 Gesellschaftsrecht
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses werden Kriterien gefordert, die in der typischen Konfliktsituation nicht gegeben sind. Das führt, wie im folgenden näher darzulegen ist, zu Rechtsschutzdefiziten, für die kein vernünftiger Grund geltend gemacht werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog