KV-Anspruchslohnveränderungen nach Betriebsübergang : OGH 9 Ob A 97/95 v.11.10.1995

(AVRAG § 3 Abs.1, § 4 Abs.2) / Nach einem Betriebsübergang ist auf die zwingend zu übernehmen gewesenen einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen Arbeitnehmeransprüche der Kollektivvertrag des übernehmenden Arbeitgebers, etwa bei Ist-Lohn-Erhöhungen, anzuwenden und unterliegt der Anspruchslohn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Kollektivvertrag
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AVRAG § 3 Abs.1, § 4 Abs.2) / Nach einem Betriebsübergang ist auf die zwingend zu übernehmen gewesenen einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen Arbeitnehmeransprüche der Kollektivvertrag des übernehmenden Arbeitgebers, etwa bei Ist-Lohn-Erhöhungen, anzuwenden und unterliegt der Anspruchslohn nunmehr dem neuen Kollektivvertrag des Betriebsübernehmers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog