Strassburg tadelt Österreich wegen Doppel-Strafe für Alkolenker

Wegen ein und derselben Tat darf niemand zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden. Österreich muss einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung tragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.346 Verkehrsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
341.176 Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.346 Verkehrsstrafrecht Dokument Nr. A-865839 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage