Strassburg tadelt Österreich wegen Doppel-Strafe für Alkolenker
Wegen ein und derselben Tat darf niemand zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden. Österreich muss einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.346 Verkehrsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 341.176 Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wegen ein und derselben Tat darf niemand zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden. Österreich muss einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung tragen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |