Strassburg tadelt Österreich wegen Doppel-Strafe für Alkolenker

Wegen ein und derselben Tat darf niemand zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden. Österreich muss einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung tragen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.346 Verkehrsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
341.176 Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wegen ein und derselben Tat darf niemand zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden. Österreich muss einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung tragen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog